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Fenster wechseln und 20 % Steuern sparen.

Jetzt vom neuen Klimapaket profitieren.

20 % Steuern sparen. Klima schützen. Immobilie aufwerten. Das alles geht jetzt mit dem neuen Klimapaket der Bundesregierung. Wir sagen dir, wie du den Steuerbonus  und wie viel Geld du erhältst. Also, jetzt Fenster wechseln und mit dem neuen Klimapaket Steuern sparen!

Wie profitiere ich von der Neuregelung des Klimaschutzprogrammes 2030?

So einfach und unbürokratisch war es noch nie. Das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen macht es möglich. Ab 1.1.2020 kannst du neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen. Insgesamt kannst du 20 % der Gesamtkosten von bis zu € 200.000 innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Du kannst also max. € 40.000 zurückerhalten.

Wie viel Geld bekomme ich?

Hier zwei anschauliche Rechenbeispiele, wie der neue 20%-ige Steuerbonus funktioniert, wenn du in einem selbstgenutzten Wohnhaus oder in Eigentumswohnung neue Fenster einbauen lassen.

 

Renovierungsaufwand für neue Fenster: € 15.000

Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20 % von Renovierungsaufwand = € 3.000
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
Im 1. Jahr 7 %: € 1.050
Im 2. Jahr 7 %: € 1.050
Im 3. Jahr 6 %: € 900

 

Renovierungsaufwand für neue Fenster: € 25.000

Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20 % von Renovierungsaufwand = € 5.000
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
Im 1. Jahr 7 %: € 1.750
Im 2. Jahr 7 %: € 1.750
Im 3. Jahr 6 %: € 1.500

Wie erhalte ich die Steuererstattung?

Wenn du keine Zuschüsse oder Fördermittel bei der KfW für deine neuen Fenster beantragst, kannst du die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und kann direkt von deiner Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung!

So funktioniert’s:

  • Die Rechnung muss auf den Steuerpflichtigen ausgestellt sein.
  • Nach Abschluss der Maßnahmen muss lediglich eine Erklärung des ausführenden Unternehmens vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Es müssen bei Fenstern und Haustüren bestimmte Wärmedämmwerte eingehalten werden.

Werden meine neuen Fenster gefördert?

Die Voraussetzungen für dich sind denkbar einfach. Dein Gebäude oder deine Eigentumswohnung muss älter als 10 Jahre sein. Die Immobilie muss ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung sein, die durch dich selbst bewohnt wird. Anders als bei Förderungen der KfW mussst du die Maßnahme vor Beginn nicht anmelden.

Was muss ich dem Finanzamt vorlegen?

  • Lediglich eine ordentliche Rechnung des Fachunternehmens.
  • Einen Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung).
  • Eine Erklärung des ausführenden Unternehmens, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.

Wir sind dein Partner.

Wir sind dein Fensterbaufachbetrieb in deiner Nähe. Wir bieten dir modernste, hochgedämmte Energiesparfenster mit Einbruch- und Schallschutz zu attraktiven Konditionen – inklusive fachgerechter Montage und Unterstützung bei der Inanspruchnahme des Steuerbonus.

Sprich uns an

Hast du Fragen, möchtest du uns etwas mitteilen oder wünschst du einen Beratungstermin? Dann schreibe uns eine E-Mail an: info@pvk.de
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